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Verschlüsselter E-Mail-Kontakt

Verschlüsselter E-Mail-Kontakt securemail@medienanstalt-nrw.de Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr an die Landesanstalt für Medien NRW können Sie verschlüsselte E-Mails an securemail@medienanstalt-nrw.de versenden. Um E-Mails verschlüsseln zu können, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel der Medienanstalt NRW. Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an die Medienanstalt NRW schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person oder Organisationseinheit weitergeleitet. Beachten Sie, dass die Landesanstalt für Medien NRW nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an. Die Medienanstalt NRW eröffnet diesen Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen: Dateianhänge Werden Dateianhänge an die Landesanstalt für Medien NRW versandt, so ist zu beachten, dass die Medienanstalt NRW nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt: Für Dokumente PDF (Portable Document Format) Für Bilder JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF)) PNG (Portable Network Graphics) TIFF (Tagged Image File Format). Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Medienanstalt NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Pressemitteilungen

Landesanstalt für Medien NRW stellt Positionspapier zur Zukunft der Bürgermedien vor

Landesanstalt für Medien NRW stellt Positionspapier zur Zukunft der Bürgermedien vor Die Landesanstalt für Medien NRW intensiviert mit einem neuen Positionspapier zur Zukunft der Bürgermedien die Debatte um bürgerschaftliches Engagement in und mit Medien und stellt eine Änderung bei der Förderung in Aussicht. Die Medienkommission hat das Papier in ihrer Sitzung am 30. Oktober verabschiedet. Die Landesmedienanstalt will damit sicherstellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch in einer digitalen Welt gleichberechtigt und möglichst umfassend am medialen öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen können. Bürgerinnen und Bürger sollten so unterstützt werden, dass sie möglichst ungehindert und selbstbestimmt am medialen öffentlichen Diskurs teilhaben können. Der Vorsitzende der Medienkommission Prof. Dr. Werner Schwaderlapp sagte: „Die Landesanstalt für Medien NRW ist in ihrem Handeln der Meinungsfreiheit und -vielfalt verpflichtet. Mit dem neuen Positionspapier wird der Grundgedanke der Bürgermedien in die digitale Kommunikationswelt hinein verlängert.“ In dem Papier heißt es u.a., mit der Digitalisierung sei der Zugang zur medialen Öffentlichkeit erheblich demokratisiert worden. Die Hürden aus der Entstehungsphase der Bürgermedien seien überwunden worden. Zugleich seien jedoch andere Zugangshindernisse entstanden, die eine Beteiligung am Meinungsbildungsprozess deutlich erschweren. Diese Hürden und eine Verunsicherung Vieler gegenüber öffentlichen Diskursen (aufgrund von „Hass im Netz“ und Formen von Desinformation) hätten zu einem Partizipationsparadox beigetragen, das heißt zum individuellen Rückzug von Bürgerinnen und Bürger vom medialen Diskurs; trotz der Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten. Es gelte dabei auch vor diesem Hintergrund, die Ziele und Instrumente der Bürgermedien zu überprüfen und neu auszurichten. Der Vorsitzende des Ausschusses für Medienkompetenz und Bürgermedien Ernst-Wilhelm Rahe sagte: „Bürgermedien sind seit mehr als 30 Jahren Bestandteil der Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Ein wichtiges Element ist und bleibt die potenzielle Teilhabe Aller am medialen öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Dazu können Bürgermedien auch in unserer digitalisierten Welt einen wichtigen Beitrag leisten. Sie bringen insbesondere vor Ort lokale Themen und Perspektiven in die öffentliche Debatte, ohne die eine freie Gesellschaft ärmer wäre.“ Mit der Digitalisierung haben sich jedoch weitere neue Möglichkeiten der Adressierung der Bürgerinnen und Bürger ergeben, die die Landesanstalt für Medien NRW seit 2018 aktiv nutzt, um die Reichweite der Bürgermedienangebote in NRW auszubauen: So hat sie neben der Mediathek NRWision zum Beispiel im Frühjahr 2020 mit der Medienbox NRW ein digitales Selbstlernangebot im Internet aufgebaut, das sich an alle wendet, die lernen möchten, wie man Beiträge für Medien produziert. Eine Neuausrichtung der Ausgestaltung der Unterstützungsangebote im lokalen Raum sei notwendig, heißt es in dem Positionspapier weiter. Das Ziel der Neugestaltung solle es zunächst sein, sicherzustellen, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger, die sich medial beteiligen möchten, eine leicht erreichbare Anlaufstelle zu haben und die ihnen erste Informationen zu Fragen wie „Wie kann ich sicher in Medien aktiv werden?“ gibt. Deshalb wird die bisherige Förderung durch die Landesanstalt überdacht. Die seit 2018 praktizierte bisherige Förderung sogenannter Regionalstellen in den Regionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und dem Ruhrgebiet soll verändert werden. Ziel soll sein, über diese sechs Regionen hinweg die lokale Medienarbeit vor Ort deutlich und in der Breite zu stärken. Um neue Unterstützungsangebote unterbreiten zu können, beabsichtigt die Landesanstalt für Medien NRW, Modellprojekte zu finanzieren. Darüber hinaus ist geplant, in möglichst vielen Kommunen Einrichtungen dazu zu motivieren, die Aufgabe der Förderung von Partizipation vor Ort weiterzuführen bzw. dort neu aufzunehmen.

Materialien und Publikationen

Regulierung

Leistungsfähigkeit, www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Rechtsgrundlagen/Zulassungssatzung_Neufassung-2020.pdf www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Rechtsgrundlagen/ [...] www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/rechtsgrundlagen/materialien.html files.lfm-nrw.de/submit/poststelle oder mittels de-Mail (mit Versandart nach § 5 Absatz 5 de-Mail-Gesetz/absenderbestätigt) an poststelle@lfm-nrw.de-mail.de. Lediglich zur [...] :info@medienanstalt-nrw.de www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Die_LfM/Rechtsgrundlagen/Satzungen/Gebuehrensatzung_2014-Lesefassung.pdf www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Die_LfM/Rechtsgrundlagen/

Materialien und Publikationen

Zulassung

Leistungsfähigkeit, www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Rechtsgrundlagen/Zulassungssatzung_Neufassung-2020.pdf www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Service/Rechtsgrundlagen/ [...] www.medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/rechtsgrundlagen/materialien.html files.lfm-nrw.de/submit/poststelle oder mittels de-Mail (mit Versandart nach § 5 Absatz 5 de-Mail-Gesetz/absenderbestätigt) an poststelle@lfm-nrw.de-mail.de. Lediglich zur [...] :info@medienanstalt-nrw.de www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Die_LfM/Rechtsgrundlagen/Satzungen/Gebuehrensatzung_2014-Lesefassung.pdf www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/user_upload/lfm-nrw/Die_LfM/Rechtsgrundlagen/

Materialien und Publikationen

Quelle Internet?

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und der Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW). Studie März 2021 „Quelle: Internet“? 3 Executive Summary Während Pandemien, ökonomischen Krisen oder auch Wahlkämpfen zeigt sich be- sonders deutlich, dass [...] Hans-Bredow-Institut), Rainer Faus (pollytix), Lutz Ickstadt (pollytix), Antje vom Berg (LFM NRW) und Kristian Kunow (mabb). kw.uni-paderborn.de/fileadmin/fakultaet/Institute/erziehungswissenschaft/Schulpaedagogik/ICILS_2018__Deutschland_Berichtsband.pdf

Materialien und Publikationen

Über Uns

2020 (GV. NRW. S. 524) erlässt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) übereinstim- mend mit den übrigen Landesmedienanstalten folgende Satzung: § 1 Zweck der Satzung Diese Satzung regelt die Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach [...] 19. Februar 2021 Der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Dr. Tobias Schmid 5/5 ZulassungsfreiheitsS-Titel Satzung zur Konkretisierung der zulassungsfreiheit nach § 54 abs. 1 des medienstaatsvertrags ZulassungsfreiheitsS

Materialien und Publikationen

Über Uns

2020 (GV. NRW. S. 524) erlässt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über- einstimmend mit den übrigen Landesmedienanstalten folgende Satzung: 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil § 1 Zweck der Satzung Diese Satzung regelt die Durchführung [...] 19. Februar 2021 Der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Dr. Tobias Schmid 14/14 WerbeS-Titel Satzung zur Durchführung der werbevorschriften des medienstaatsvertrags WerbeS