Pornografie
"Einfache" Pornografie ist im Internet erlaubt. Aber was bedeutet "einfach" und unter welchen Bedingungen darf sie verbreitet werden?
Mit "einfacher" Pornografie sind alle sexuellen Darstellungen gemeint, die in drastischer Direktheit, in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung jedweder Art degradieren. Findet beispielsweise eine extreme Fokussierung der Kamera auf sexuelle Handlungen sowie die Geschlechtsorgane der Darstellenden statt und dient dies lediglich der sexuellen Stimulation des Nutzers, wird von Pornografie gesprochen.
Geschlossene Benutzergruppen und Altersverifikationssysteme
Derartige Darstellungen dürfen im Internet verbreitet werden. Frei zugänglich dürfen Sie dennoch nicht sein! Der Anbieter muss durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellen, dass nur Erwachsene einen Zugriff auf diese Inhalte haben. Hierzu werden so genannte Altersverifikationssysteme (AV-Systeme) beziehungsweise Altersprüfsysteme eingesetzt. Diese arbeiten auf zwei Ebenen: Identifizierung und Authentifizierung.
In einem ersten Schritt muss der Anbieter eines pornografischen Internetangebots vom Nutzer eine einmalige Identifizierung durch persönlichen Kontakt fordern. Dies bedeutet, dass sich der Nutzer einmalig – beispielsweise am Postschalter – einer persönlichen Kontrolle mit Vergleich der amtlichen Ausweisdaten unterziehen muss.
Im nächsten Schritt ist vom Nutzer pornografischer Inhalte eine "Authentifizierung" bei jedem einzelnen Nutzungsvorgang notwendig. Dies kann beispielsweise durch die Eingabe einer TAN geschehen, wie Sie es aus Online-Bankgeschäften kennen. Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur die jeweils identifizierte und altersgeprüfte Person Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe erhält und soll das Risiko der Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unberechtigte, möglicherweise minderjährige Dritte erschweren.
Weiterführende Informationen:
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) informiert über das Problemfeld Pornografie im Internet, geschlossene Benutzergruppen und der Funktionsweise von Altersverifikationssystemen.
Konkrete Hinweise auf frei zugängliche pornografische Inhalte können Internet-Nutzer über das Beschwerdeformular bei der Landesanstalt für Medien NRW anzeigen.
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