Solidarpakt für die 44 Lokalradios und radio NRW

Durch die Coronakrise sind alle privaten Medien, vor allem die werbefinanzierten Lokalsender in NRW, unter großen Druck geraten. Der Grund liegt darin, dass deren Programme zwar mehr gehört werden, andererseits aber Werbebuchungen stark zurückgegangen sind. Das bedeutet, dass vor allem für den Lokalfunk gegenwärtig die Gefahr besteht, nicht mehr wirtschaftlich arbeiten zu können. Ein Beispiel: Für die Monate April und Mai 2020 wurden auf Basis des laufenden Buchungsgeschäfts Umsatzrückgänge von 70 % bis 80 % (!) prognostiziert.

Ende April 2020 haben die Staatskanzlei NRW und die Landesanstalt für Medien NRW deshalb Grundzüge eines sog. Solidarpaktes bekannt gegeben, der ein Volumen von bis zu 700.000 Euro haben soll.

Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei, sagte: "Der lokale Hörfunk in Nordrhein-Westfalen steht für guten Journalismus nah bei den Menschen. Gleichzeitig ist kaum ein anderer Zweig der Medienbranche so stark von den wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns betroffen." Der Solidarpakt soll "schnell und unkompliziert" helfen. Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW Tobias Schmid betonte: "Insbesondere in Krisenzeiten leisten die Lokalradios in NRW mit ihrer täglichen Berichterstattung einen unverzichtbaren Beitrag zur Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger."

Die Medienkommission der Medienanstalt NRW hat im Mai beschlossen, aus dem Haushalt der Landesanstalt bis zu 425.000 Euro für den Solidarpakt und andere Fördermaßnahmen bereitzustellen. Für den Solidarpakt steht damit eine Gesamtfördersumme in Höhe von 700.000 Euro (davon 350.000 Euro vom Land NRW) zur Verfügung. Die Mittel wurden am 19. Juni an radio NRW ausgezahlt und von radio NRW gemäß der vereinbarten Verteilung im System des lokalen Hörfunks verteilt.

Zielsetzung des Solidarpaktes Lokalfunk NRW und dieses Förderprogrammes ist es somit,

  • den lokalen Hörfunk (44 Sender plus radio NRW) als wesentliches Element der Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen zu sichern,
  • das Risiko einer akuten Existenzgefährdung einzelner Sender zu reduzieren,
  • damit insgesamt längerfristige irreparable Schäden vom Lokalfunksystem in Nordrhein-Westfalen abzuwenden und seinen Beitrag zur Medienvielfalt im Land nachhaltig zu sichern,
  • die redaktionellen Arbeitsplätze (und Aufträge für Freie) im lokalen Hörfunk in Nordrhein-Westfalen zu sichern,
  • den lokalen Hörfunk in Nordrhein-Westfalen hierzu bei den UKW-Verbreitungskosten kurzfristig für den Zeitraum Mai bis Juli 2020 zu entlasten und damit in der Krise zu stabilisieren.