Die Zukunft von Audio in Nordrhein-Westfalen.
Fragen und Antworten der Landesanstalt für Medien NRW
(Stand 25.9.2018)
Was ist der Sinn der heutigen Informationsveranstaltung?
Prof. Dr. Klaus Goldhammer (Goldmedia, Berlin) stellt erste Erkenntnisse der Studie zur Zukunft von Audio in NRW vor, die er im Auftrag der Medienanstalt durchgeführt hat. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Implikationen für künftige Geschäftsmodelle abzuleiten. Die Medienanstalt wird unmittelbar nach der Tagung die Bedarfe nach digitalen Übertragungskapazitäten abfragen (Call for Interest).
Warum dauert es in NRW so lange mit der Einführung von digitalem Hörfunk?
Eine belastbare Resonanz aus früheren Interessensabfragen, etwa dem Call for Interest vom Herbst 2015, hat es bislang nicht gegeben; ein Befund, der eng mit dem geringen Interesse an einer Teilnahme am seit 2013 laufenden DAB-Pilotversuch in NRW korrespondiert. Das mag an der besonderen Situation des bestehenden lokalen Hörfunks liegen, was die technischen wie auch wirtschaftlichen Voraussetzungen angeht. Die Situation verändert sich momentan durch den wachsenden Streamingmarkt und die bundesweit steigende Bedeutung von DAB+.
Dem „DAB+-Bedarfsstrukturkonzept“ der Bundesländer zufolge kann es für den privaten Hörfunk in NRW eine landesweit einheitliche Bedeckung sowie eine landesweite, in neun Regionen unterteilte Bedeckung geben. Was heißt das genau?
Die landesweit einheitliche Bedeckung ermöglicht ein landesweit einheitliches Programm. Die unterteilte Bedeckung (in den neun Regionen Aachen, Köln-Bonn, Wuppertal, Südwestfalen, Ostwestfalen, Münster, Essen, Dortmund, Düsseldorf) bedeutet, dass man pro Region auch unterschiedliche Programme einspeisen kann. Wir sind als Medienanstalt aber nicht an das Bedarfskonzept gebunden. Bei abweichendem Interesse können deshalb auch andere Zuschnitte der Regionen erfolgen, sobald dies technisch möglich und geboten ist.
Welches Szenario favorisiert die Medienanstalt für DAB+ in NRW?
Die Landesmedienanstalt favorisiert kein spezielles Szenario, verfolgt aber das gesetzlich vorgegebene Ziel, einen möglichst flächendeckenden, vielfältigen Hörfunk in NRW zu ermöglichen. Nach wie vor sollen hierbei möglichst auch lokale und regionale Inhalte vorkommen.
Das Zwei-Säulen-Modell, das seit 28 Jahren der Vielfaltssicherung dient, ist ursprünglich auf die UKW-Landschaft zugeschnitten. Was passiert mit dem Modell und den angeschlossenen 44 Sendern?
Das Zwei-Säulen-Modell hat seine Berechtigung zur Verhinderung einer vorherrschenden Meinungsmacht der einzelnen Lokalradiosender. Es ist wohl nicht zu hundert Prozent auf die digitale Verbreitung übertragbar, da hier keine Monopolstellung einzelner Sender aufgrund von Ressourcenknappheit gegeben ist.
Welche Rolle spielen künftig lokale Inhalte?
Medienvielfalt und Meinungsvielfalt sind zentrale Schutzgüter, denen die Landesanstalt für Medien verpflichtet ist. Sie ist deshalb sowohl für lokale Vielfalt als auch für eine Angebotsvielfalt für die Bürger in ganz NRW verantwortlich.
Wird die Medienanstalt für rein digitale und bereits lizenzierte Sender vorab Kapazitäten beantragen und bereitstellen?
Nein. Die Aufgabe der Landesanstalt für Medien ist es, ein insgesamt vielfältiges Radioangebot in NRW zu ermöglichen. Hierzu können die genannten Sender ihren Beitrag leisten, wobei allerdings eine Vorabberücksichtigung einzelner Veranstalter für einzelne Verbreitungsgebiete kontraproduktiv wäre.
Wann wird UKW abgeschaltet?
Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, lässt sich heute noch nicht sicher sagen. Soweit es nicht zu einer gesetzlichen Regelung kommt, entscheidet das der Markt. Die von der Medienanstalt NRW in Auftrag gegebene Studie von Klaus Goldhammer prognostiziert, dass die digitale Hörfunknutzung insgesamt schnell wächst und die Bedeutung von UKW gleichzeitig deutlich zurückgeht.
Was sind die nächsten Schritte nach Auswertung des Call for Interest?
Die Landesanstalt für Medien NRW stellt nach Auswertung und der Feststellung von tatsächlichen Bedarfen einen Zuordnungsantrag beim Ministerpräsidenten NRW. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) nimmt die Frequenzkoordinierung vor, d. h. sie ermittelt Übertragungskapazitäten. Danach erfolgt eine Ausschreibung durch die Landesanstalt für Medien NRW nach entsprechender Zuordnung der zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten.
Über die Auswahl von Bewerbern für die Kapazitäten entscheidet die Medienkommission der Medienanstalt NRW.
Gibt es eine Förderung für die Einführung von DAB+?
Nein, eine finanzielle Förderung ist seitens der Landesanstalt für Medien NRW nicht vorgesehen.
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