DIGITALRADIO DAB+
Die Nutzung des DAB+-Standards zur Verbreitung digitalen Hörfunks gewinnt zunehmend an Bedeutung in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland. Um auch in Nordrhein-Westfalen eine Nutzung von DAB+-Übertragungskapazitäten zu ermöglichen, hat die Landesanstalt für Medien NRW eine bedarfsgerechte Beantragung der Zuordnung von Übertragungskapazitäten bei der Landesregierung vorbereitet. Grundlage dafür war die sogenannte Bedarfsabfrage ("Call for Interest") aus dem Herbst 2018.
Der Landesanstalt für Medien NRW ist daran gelegen, mit den Erkenntnissen aus dieser Abfrage idealerweise eine möglichst umfassende und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Programmangebot und programmbegleitenden Diensten des privaten Hörfunks zu sichern.
Wie geht es in Sachen DAB+ in NRW weiter?
Auf Grundlage der ermittelten Bedarfsprognosen hat die Landesanstalt für Medien NRW im März 2019 die Zuordnung von Übertragungskapazitäten bei der Staatskanzlei beantragt. Ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Bedarf decken kann, hängt von dem konkreten Bedarf und vor allem den frequenzplanerischen Möglichkeiten ab, die der Wellenplan Genf2006 bietet. Falls die BNetzA diesen Bedarf decken kann, werden anschließend dem Land NRW entsprechende Übertragungskapazitäten zur Verfügung stehen, die von der Landesanstalt für Medien NRW nach Zuordnung ausgeschrieben werden.
Über die voraussichtlichen Netzkosten kann keine verbindliche Aussage seitens der Landesanstalt für Medien NRW getroffen werden, da der Aufwand wesentlich vom Zuschnitt und den topografischen Gegebenheiten der zu versorgenden Gebiete sowie von der gewünschten Versorgungsqualität und -güte abhängt und die Kalkulation je nach Netzbetreiber variieren kann. Eine Förderung durch die Landesanstalt für Medien NRW ist nicht vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Zur vorsorglichen Berücksichtigung bei den Frequenzplanungen der BNetzA haben die Länder ein DAB+-Bedarfsstrukturkonzept vorgelegt.
Das DAB+-Bedarfsstrukturkonzept sieht für privaten Hörfunk in NRW
- Eine landesweit einheitliche Bedeckung und
- zwei Alternativen für landesweite, in Regionen unterteilte Bedeckungen vor:
- - in sechs Regionen unterteilt
- in fünf Regionen unterteilt
Mit einer landesweiten Bedeckung können je nach Anforderung an Audioqualität und Fehlerschutz bis zu 15 Hörfunkprogramme landesweit einheitlich verbreitet werden. Mit einer regionalen Bedeckung ist eine regional unterschiedliche Belegung denkbar.
Fragen zu DAB beantworten wir gerne: info@medienanstalt-nrw.de
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