Nackt im Netz

Frei verfügbare Pornografie

Denkt man an nackte Haut im Netz, kommen den meisten Menschen vermutlich erst einmal Pornos in den Sinn. Immerhin macht Pornografie rund ein Drittel der Inhalte im Internet aus. Grundsätzlich ist Pornografie auch nicht verboten, aber es gibt eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die beachtet werden müssen, um sie im Internet verbreiten zu dürfen. So muss vor allem sichergestellt werden, dass pornografische Inhalte für Minderjährige nicht frei zugänglich sind. Das gelingt in der Regel durch geschlossene Nutzergruppen. Zu diesen erhält man nur dann Zutritt, wenn man mittels eines Altersverifikationssystems vorab sein Alter bestätigt. Unteranderem die KJM gibt Empfehlungen zu Systemen ab, die uneingeschränkt eingesetzt werden können. Die einfach zu umgehende Pop-Up-Abfrage, ob der Nutzer oder die Nutzerin schon 18 ist, reicht demzufolge nicht aus. Nach der Rechtsprechung des BVerwG und BGH ist eine „effektive Barriere” zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen notwendig. Die Verlässlichkeit eines Altersverifikationssystems setzt zudem voraus, dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt.

 

Cybergrooming

Aber neben solchen, unter Umständen legalen Inhalten, kann Nacktheit im Netz auch Formen annehmen, bei denen die Grenze zu Illegalität überschritten wird. Versuchen Erwachsene gezielt und mit sexuellen Absichten Kontakt mit Kindern herzustellen, sogenanntes Cybergrooming, machen sie sich strafbar. Umfragen zeigen, wie ernst diese Thematik ist. So gibt ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen an, im Internet schon einmal von einem Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert worden zu sein. Doch nicht nur Cybergrooming stellt einen Straftatbestand dar. Vielmehr ist jedwede Darstellung von Kindern und Jugendlichen im sexuellen Kontext prinzipiell verboten und zählt wie Gewalt- und Tierpornografie zu den absolut unzulässigen Inhalten.

Wenn Sexting zum Problem wird

Aber auch freiwillig erstellte Bilder und Videos, die beim Sexting verschickt werden, können zum Problem werden. Auch wenn oder vielleicht sogar gerade weil das Thema für viele unangenehm ist und Ängste wecken kann, muss darüber gesprochen werden. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen trägt der offene und ehrliche Dialog zu einem sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Medien bei. Um Jugendlichen dabei zu helfen, die nicht immer einfache rechtliche Situation zu verstehen, haben wir safer-sexting.de entwickelt. Mit dem Angebot möchten wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen, sich selbst und andere vor den teils dramatischen Konsequenzen zu schützen, die aus dem Austausch erotischer Fotos und Videos resultieren können. Außerdem richtet sich das Angebot auch an Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte aus Jugendeinrichtungen, die wir dabei unterstützen möchten, dieses wichtige Thema altersgerecht und auf Augenhöhe zu besprechen. Dazu steht umfassendes Info- und Lehrmaterial zur Verfügung, das in unserem Shop bestellt oder downgeloadet werden kann.

In einigen Fällen kommen präventive Maßnahmen allerdings zu spät, weil die Empfänger der privaten Schnappschüsse mit den Inhalten nicht vertraulich umgehen oder sie auf anderem Wege - etwa durch Diebstahl oder Datenlecks - in die Hände Dritter gelangen. Häufig hört man in diesem Kontext auch den Begriff Revenge Porn, also Rachepornografie. Damit ist die bewusste und gezielte Verbreitung intimer Bilder oder Videos von Personen gemeint, um Druck auf diese auszuüben oder sie für eine vermeintliche Verfehlung zu bestrafen.  Viele Betroffene fragen sich, was in so einer Situation zu tun ist und wie es weiter geht. Zunächst einmal ist es ist wichtig zu wissen, dass sich jemand, der gegen den Willen der abgebildeten Personen intime Fotos verbreitet, strafbar macht. Wenn die Aufnahmen pornografisch und die abgebildeten Personen unter 18 Jahre alt sind, machen sich außerdem auch dritte Personen, die im Besitz der Inhalte sind, strafbar. In Fällen von Rachepornografie kommt unter Umständen noch der Tatbestand des Stalkings hinzu. Es ist also durchaus sinnvoll, die Polizei einzuschalten und sich an Vertrauenspersonen zu wenden, um die Verbreitung schnellstmöglich einzudämmen und als Betroffene oder Betroffener Unterstützung zu erfahren. Mehr Informationen und individuelle Beratung bietet auch das von der Landesanstalt für Medien getragene Angebot fragzebra.de