Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte
Je nach Alter für Kinder ungeeignet
Der Gesetzgeber hat diesen Begriff und vor allem dieses Problemfeld mit in das Gesetz aufgenommen, um deutlich zu machen, wie wichtig die Möglichkeit einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche gerade auch in den Medien nach Antworten und Vorbildern suchen.
Dabei spricht man von der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen" Persönlichkeit. Internetangebote, die vielleicht "noch" nicht in die Kategorie von Pornografie fallen, können so unter dem Gesichtspunkt einer möglichen entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung betrachtet und dementsprechend verfolgt werden.
Was genau sind aber entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Internet?
Allgemein kann man hier von Inhalten sprechen, die von Minderjährigen emotional nicht verarbeitet werden können, die sie überfordern, verunsichern oder ängstigen können. Darunter fallen beispielsweise erotische Darstellungen unterhalb der Grenze zur Pornografie oder in Fetischkontexten, gewalthaltige Computerspiele, aber auch andere ängstigende Darstellungen, wie beispielsweise Bilder von Kriegsschauplätzen ohne jeglichen Kontext.
Derartige Angebote dürfen im Internet verbreitet werden. Der Gesetzgeber fordert jedoch vom jeweiligen Anbieter, dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.
Was bedeutet das?
Im Fernsehen ist das noch relativ einfach. Inhalte mit einer eingeschränkten Altersfreigabe werden erst zu bestimmten, späteren Uhrzeiten ausgestrahlt. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass Kinder ab einer späteren Uhrzeit nicht mehr vor dem Fernsehgerät sitzen.
Im Internet haben Anbieter von Inhalten verschiedene Möglichkeiten, den Jugendmedienschutz zu gewährleisten. Zum einen kann er analog zu den Uhrzeitbeschränkungen im Fernsehen Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten zugänglich machen. Von dieser Möglichkeit machen unter anderem einige Mediatheken Gebrauch.
Eine weitere Möglichkeit ist, eine Altersüberprüfung des Nutzers durch die Eingabe der Personalausweisnummer vorzuschalten. Darüber hinaus kann der Anbieter seine Internetseite mit einer Alterskennzeichnung versehen, die von geeigneten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann.
Wenn Nutzern Internetangebote auffallen, die sie als "entwicklungsbeeinträchtigend" einstufen, können sie diese über unsere Beschwerdemöglichkeit mitteilen.
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