Jugendmedienschutz im Internet

Pornografie, Gewaltdarstellungen oder stark ängstigende Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer freien Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. In schwerwiegenden Fällen stellen solche Inhalte sogar eine Jugendgefährdung dar.

Kinder und Jugendliche haben ein Anrecht darauf, sich frei und sicher in digitalen Medien bewegen zu können. Ein effektiver Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, dies sicherzustellen und potenziell entwicklungsbeeinträchtigende und jugendgefährdende Inhalte außer Reichweite von Kindern und Jugendlichen zu halten. Ein funktionierender Jugendmedienschutz erschwert Kindern und Jugendlichen den Zugang zu diesen Inhalten.

Was können Anbieter tun?

Anbieter mit entsprechenden Inhalten haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Angebote jugendschutzgerecht zu gestalten. Analog zu den Möglichkeiten im klassischen Fernsehen, greifen einige Anbieter auf Uhrzeitschranken zurück und machen entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte erst zu einer gewissen Uhrzeit (z.B. ab 22.00 Uhr abends) abrufbar. Eine weitere Möglichkeit sieht eine Zugangsbeschränkung mittels einer Altersplausibilitätsprüfung durch das Abfragen der Personalausweisnummer vor.

Alternativ können Webseitenbetreiber ihr Online-Angebot mit einer Alterskennzeichnung versehen. Solche Alterskennzeichnungen können von Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden, die auf den Geräten von Kindern und Jugendlichen installiert sind. Die Programme erkennen, für welche Altersstufe ein Angebot freigegeben ist und können so den Zugriff auf Webseiten automatisch freigeben oder sperren. In der Regel arbeiten diese Programme darüber hinaus mit einer Blacklist, die z.B. Webseiten mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten vollständig sperrt.

Weiterführende Institutionen

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Sie ist ein Organ der Landesmedienanstalten und kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes im privaten Rundfunk und dem Internet.
https://www.kjm-online.de/ueber-uns/auftrag/

Jugendschutz.net ist ein Unternehmen, das in Form einer gemeinnützigen GmbH organisiert ist. Seit 2003 ist jugendschutz.net an die KJM angebunden und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
http://www.jugendschutz.net/

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und im Bereich des Jugendschutzes tätig. Als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ist die FSM von den Landesmedienanstalten als Organ der Selbstkontrolle anerkannt.
https://www.fsm.de/de

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Spielewirtschaft und wird von der KJM als Kontrollinstitution anerkannt.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Spielewirtschaft und wird von der KJM als Kontrollinstitution anerkannt.
https://usk.de/

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist verantwortlich für die Prüfung von Filmen und „anderen Trägermedien“, die in Deutschland veröffentlich werden. Darunter zählt auch die Veröffentlichung über das Internet.
https://www.spio-fsk.de