Medienintermediäre

Medienintermediäre vermitteln zwischen denjenigen, die Inhalte produzieren und denjenigen, die sie nutzen.

Sie sammeln Informationen und journalistische Inhalte, ordnen sie und stellen sie so zur Verfügung. Dazu verwenden sie selbstgewählte algorithmische Mechanismen, welche auch auf Basis gesammelter Nutzerdaten Inhalte und Informationen nach Relevanz bewerten. Dies entscheidet somit auch darüber, welche Informationen für Nutzerinnen und Nutzer leicht und häufig gefunden werden. Soziale Netzwerke (z.B. Facebook), sog. Video-Sharing-Dienste (z.B. YouTube) und Suchmaschinen (z.B. Google) sind demnach Medienintermediäre.

Medienintermediäre haben folglich einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Denn sie werden täglich von unzähligen Nutzerinnen und Nutzern als Informationsquelle benutzt – häufig ohne, dass sie es überhaupt merken. Die meisten Menschen greifen dabei vor allem auf wenige große Intermediäre zurück, die aufgrund ihrer zentralen Vermittlerrolle potentiell Einfluss auf den Zugang zu Informationen nehmen könnten.

Jeder von uns nutzt täglich Intermediäre, um sich im Internet zu informieren. Die meisten Menschen greifen dabei vor allem auf wenige große Intermediäre zurück, die aufgrund ihrer zentralen Vermittlerrolle potentiell Einfluss auf den Zugang zu Informationen nehmen könnten. Soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Videoportale spielen so eine stetig wachsende Rolle für die Meinungsbildung.

Neue gesetzliche Regeln

Medienintermediäre werden durch den Medienstaatsvertrag, der am 07.11.2020 in Kraft getreten ist, erstmalig einer Regulierung unterworfen, die vor allem dazu dienen soll, Vielfalt zu sichern. Die Medienintermediäre müssen unter anderem ihre zentralen Kriterien der Sammlung, Auswahl und Darstellung von Inhalten und deren Gewichtung bei der Sortierung von Informationen und Inhalten erläutern („Transparenzgebot“). Zusätzlich dürfen Medienintermediäre nicht einzelne journalistische Inhalte schlechter behandeln als andere, indem sie weitere, nicht bekannte Kriterien zur Sammlung, Auswahl oder Darstellung verwenden. Auch die zugrunde liegenden Kriterien an sich dürfen Inhalte nicht diskriminieren („Diskriminierungsverbot“).

Die Landesmedienanstalten in Deutschland sind für die Überprüfung der Einhaltung der Transparenzverpflichtungen und die Diskriminierungsfreiheit bei Medienintermediären zuständig. Wir sorgen dafür, dass die Meinungsbildung auch bei der Nutzung von Medienintermediären frei und unabhängig stattfinden kann. Denn es muss möglich sein, dass die Nutzerinnen und Nutzer auf eine Vielzahl an Diensten und Kanälen sowie eine Vielfalt an Meinungen und Positionen zugreifen können. Die Vielfaltssicherung – auch online – ist somit eine der Kernaufgaben der Medienanstalten.

Die Rechtsgrundlagen der Regulierung der Medienintermediäre finden sich in den §§ 91 ff. des Medienstaatsvertrages. Diese neuen Bestimmungen werden in Form einer neuen Satzung konkretisiert, die nach ihrem Inkrafttreten auch auf unserer Webseite bereitgestellt wird.