Solidarisch, verantwortungsvoll, im Team – gegen Corona
Noch nie war die Bevölkerung stärker angewiesen auf mediale Berichterstattung und digitale Kommunikation. Mehr denn je braucht es eine zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit aktuellen Informationen und den professionellen Journalismus, um den Gefahren der Desinformation zu begegnen. Außerdem bedarf es der Aufrechterhaltung technologischer Möglichkeiten, um in diesen unruhigen Zeiten dennoch soziale Kontakte – wenn auch nur digital – zu pflegen. Auch in der Krise müssen die Medien ihrer Aufgabe gerecht werden können, unsere Demokratie zu schützen. Und dafür stehen wir ein.
So erreichen Sie uns
Aus diesem Grund sind wir vor allem in diesen Tagen telefonisch und per E-Mail für Sie zu erreichen und unser Betrieb wird in gewohnter Weise aufrechterhalten:
Tel: 0211 / 77 00 7 - 0
E-Mail: info@medienanstalt-nrw.de
Pressekontakt
Email: presse@medienanstalt-nrw.de
Tel: 0211 / 77 00 7 - 555
Außerdem möchten wir Ihnen, liebe Medienschaffende in NRW, bei Rückfragen, die sich in dieser Krisenzeit ergeben, zur Verfügung stehen.
Die Ereignisse, die in Folge der Corona-Krise jeden Tag auf der ganzen Welt passieren und die zwingend notwendige soziale Isolation erfordern handlungsfähige Medienunternehmen. Von den Auswirkungen der Corona-Krise sind jedoch auch Rundfunkveranstalter und Verlage betroffen. Gerade in diesen Zeiten sind sie für die Aufrechterhaltung einer demokratischen Informations- und Medienlandschaft unverzichtbar.
Risikoanalyse zum privaten Rundfunk
Erste Rückmeldungen aus den Medienhäusern beschreiben einen Rückgang der Werbeeinnahmen und die von den nationalen Behörden beschlossenen Bewegungseinschränkungen und andere Kontrollmaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Virus wirken sich ebenfalls negativ auf ihre Arbeit aus.
- Fragenkatalog zur Erarbeitung einer Risikoanalyse [pdf, 137 KB]
Wirtschaftliche Hilfen in der Corona-Krise
Außerdem möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wo Sie für sich und Ihr Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen und Beratung zum Umgang mit der Krise erhalten können:
Eine Übersicht der wirtschaftlichen Hilfen von Bund und Ländern
Direktzuschüsse
Für Kleinunternehmen und Soloselbstständige vom Bund
Direktzuschüsse:
- Bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis zu 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden
- Wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-06.html
Anträge werden von den Ländern bearbeitet. In NRW können Anträge online gestellt werden unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/
KfW-Kredite
Für Unternehmen jeder Größe vom Bund
Übernahme von bis zu 90% des Haftungsrisikos für Betriebsmittelkredite von Hausbanken:
- Darlehensobergrenzen liegt bei 1 Mrd. Euro
- Kredithöchsbeträge jedoch begrenzt auf: 25% des Jahresumsatz 2019; oder das doppelte der Lohnkosten 2019; oder den aktuellen Finanzierungsbedarf der nächsten 18 Monate für kleine und mittlere Unternehmen, bzw. 12 Monate für große Unternehmen; oder 50% der Gesamtverschuldung des Unternehmens.
- Zugriff auf die KfW-Kredite über die eigenen Hausbanken
Mehr dazu unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Vorbereitung eines Antrags für die Hausbank: https://corona.kfw.de/
Kurzarbeitergeld
Für Unternehmen vom Bund
Beantragung von Kurzarbeitergeld für Unternehmen, die von Lieferengpässen oder Umsatzrückgängen betroffen sind.
- Kurzarbeitergeld auch für Kleinstbetriebe mit nur einem oder zwei Beschäftigten möglich
- Beantragung von Kurzarbeitergeld bereits möglich, wenn 10% der Belegschaft betroffen ist
- Erstattung von anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen für ausgefallene Arbeitsstunden
Mehr dazu unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Anträge können online gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Bürgschaften
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten vom Bund
Bürgschaften für Betriebsmittel:
- Bearbeitung durch Bürgschaftsbanken bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro
- Darüber hinaus sind die Länder bzw. Förderinstitute zuständig
- Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligio im Verhältnis 50:50
- Außerhalb strukturschwacher Regionen beteiligt sich Bund an Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Steuerstundung
Für Unternehmen vom Bund
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen, die von der Corona Pandemie betroffen sind
- Möglichkeit der Steuerstundung von Einkommens-, Körperschafts- sowie Umsatzsteuer. Antragstellung bis 31.12.2020
- Möglichkeit der Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen der Einkommens-, Köperschafts- sowie Gewerbesteuer
- Verzicht auf Vollstreckung der überfälligen Steuerschulden bis Ende des Jahres
Mehr dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Vom Bund für Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat
Gilt auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur, besteht aus:
- 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
- 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
- 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Zahlungsaufschub
Vom Bund für Kleinstunternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher
Für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse wird die Möglichkeit einer Leistungsverweigerung geschaffen, wenn Betroffene krisenbedingt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
- Gilt für alle bedeutsamen Verträge die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden
- Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30.06.2020 fällig werden, sollen um drei Monate gestundet werden
- Gesetzesentwurf am 27.03.2020 vom Kabinett verabschiedet. Dieser muss zusätzlich vom Bundestag angenommen werden, was voraussichtlich in den nächsten Tagen geschieht
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Schutz-Zahlungsverzug.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Insolvenzverfahren
Vom Bund für Unternehmen
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die wirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Pandemie erlitten haben
- Antragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden und kann bis zum 31.03.2021 verlängert werden
- Gesetzesentwurf am 27.03.2020 vom Kabinett verabschiedet. Dieser muss zusätzlich vom Bundestag angenommen werden, was voraussichtlich in den nächsten Tagen geschieht.
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html
Grundsicherung
Vom Bund für Alle
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (ALG II)
- Bei Neuantrag auf Grundsicherung zwischen 01.03.-30.06.20 entfällt Vermögensprüfung
- Anerkennung der vollen Wohn- und Heizkosten in den ersten 6 Monaten der Grundsicherung
- Bei Neuanträgen für Kinderzuschlag nur noch das Gehalt des letzten Monats relevant, anstatt der letzten 6 Monate
Mehr dazu unter: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Anträge sind formlos per E-Mail, Post oder telefonisch einzureichen. Vorlagen unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529
ERP-Gründerkredit Startgeld
Vom Bund für kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler
Maximal 30.000€ für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000€):
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro; Höchstens fünf Jahre Bestehen
- Laufzeit maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
- Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Staatliche Hilfen
Vom Bund für Freischaffende
§56 des Infektionsschutzgesetzes:
- Mit COVID-19 Infizierte haben Anspruch auf Erstattung des entfallenen Honorars (Berechnungsgrundlage: durchschnittliches Einkommen der vorherigen 12 Monate).
- Außerdem: Übernahme laufender Betriebskosten, nach sechs Wochen Entschädigung in Höhe des Krankengelds
Mehr dazu unter: https://uebermedien.de/47459/corona-krise-welche-hilfen-freie-journalisten-beanspruchen-koennen/
Mehr dazu unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Maßnahmenpaket
Für Film- und Medienbranche von den Bundes- und Länderförderer
Umfangreiches Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 15 Mio.€
- Hilfsprogramm tritt sofort in Kraft
- Umfasst Maßnahmen im Bereich Produktion, Verleih und Kino
Aufstockung des Sofortprogramms des Bundes
Vom Land NRW für Unternehmen bis 50 Beschäftigte
Zuschüsse in maximaler Höhe von 25.000€
- Das Land NRW stockt die Sofortmaßnahmen des Bundes auf und erweitert deren Schutzbereich auf Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Anträge online einreichbar unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/
Kurzarbeitergeld
Für Firmen vom Land NRW
Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich:
- Arbeitsausfälle, die aufgrund oder in Folge des Corona-Virus eintreten, beruhen auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen (im Sinne des §96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
- Ausgleich mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist möglich
- Anteil an Beschäftigten, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, wurde auf 10% gesenkt
- Geltung rückwirkend ab dem 01.03.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Anträge können online gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Entschädigung für Quarantäne
Für Unternehmen vom Land NRW
Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern:
- Falls wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird
- Beantragung bei Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Antrag beim LVR: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp#section-2628646
Antrag beim LWL: https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/
Steuerstundungen
Für Unternehmen vom Land NRW
Auf Antrag zinslose Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen:
- ab sofort steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung
- zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen-/Körperschaft- & Umsatzsteuer)
- Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen- & Körperschaftssteuer sowie auch bei Gewerbesteuer (nachträgliche Herabsetzung ist bei vernünftiger Begründung möglich)
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Erlass von Säumniszuschlägen
- Anträge sind beim jeweils zuständigen Finanzamt zu stellen
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Bürgschaften
Für Unternehmen vom Land NRW
Bürgschaftsbank NRW und Landesbürgschaftsprogramm stehen bereit, um Kredite zu besichern:
- bis zu 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen (Bürgschaftsbank NRW)
- ab 2,5 Mio. Euro (Landesbürgschatfsprogramm)
- Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Soforthilfe
Für Freischaffende vom Land NRW
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro:
- Mittels eines einfachen Formular bei den zuständigen Bezirksregierungen zu beantragen
- Muss später nicht zurück gezahlt werden
- Antragsfrist: 31. Mai 2020
Mehr dazu unter: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Anträge sind bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen zu stellen. Adressen finden sich im folgenden Antrag: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
Verfahrenserleichterungen bei Förderungen
Für Freischaffende vom Land NRW
Bereits bewilligte bzw. in Prüfung befindliche Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) werden in jedem Falle ausgezahlt:
- Auch, wenn Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen
- Zusätzliche Ausnahmeregelungen: Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die übliche zwei-Monats-Frist gelockert werden
Mehr dazu unter: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Beteiligungskapital
Für Kleinunternehmer, Gründungen und spezielle Zielgruppen vom Land NRW
Mikromezzaninfonds Deutschland kann ohne Einschaltung der Hausbank und ihne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen
- max. 75.000 Euro
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Ansprechpartner Land NRW:
Corona-Virus Bürgertelefon:
Mo-Fr 7-20 Uhr
Sa-So 10-18 Uhr
0211 / 9119-1001
Wirtschaftsminsterium:
0211 / 61772-555
Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen / NRW.Bank:
0211 / 9174-1480-0
Kurzarbeitergeld Service-Hotline für Arbeitgeber:
0800 / 4555-520
Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) Bürgschaftsbank NRW:
02131 / 5107-200
Informationen zu Entschädigungen bei Verdienstausfall im Quarantänefall:
Landschaftsverband Rheinland (9-12 Uhr) 0221 / 8095-444
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (9-12 Uhr) 0251 / 5911-500
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW:
- relevante Erlasse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
- aktuelle Fallzahlen für NRW: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw
FAQ Landesportal
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus
https://www.land.nrw/corona
Bundesagentur für Arbeit:
- aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- weitere aktuelle Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/corona-infos
IHK NRW: www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH): https://lgh.nrw/index.php/corona
Unternehmer NRW: https://www.unternehmer.nrw/themen/coronavirus
Deutscher Gewerkschaftsbund: https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada
Links:
https://www.land.nrw/corona
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Pragmatisches Vorgehen bei Live-Streamings (Update vom 28. August 2020)
Vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen vom 15. April 2020 kann das vereinfachte Anzeigeverfahren im Einzelfall auch auf Live-Streaming von Veranstaltungen bis auf Weiteres angewendet werden.
Angesichts der anhaltend unsicheren Aussichten für die Durchführung von Veranstaltungen im kirchlichen und kulturellen Bereich sowie im Bereich von Bildungsangeboten ermöglichen die Medienanstalten weiterhin ein pragmatisches Vorgehen für Live-Streaming. Auf das jetzt verlängerte vereinfachte Anzeigeverfahren hatten sich die Medienanstalten am 20. März 2020 verständigt, um vor allem kurzfristig den Weg für eine gesellschaftliche Teilhabe als Kompensation für abgesagte und nicht durchgeführte Veranstaltungen zu ebnen.
Mit der Verlängerung orientieren sich die Landesmedienanstalten weiterhin an den Corona-Maßnahmen der Landesregierungen. Dieses Vorgehen ersetzt nicht grundsätzlich das gesetzliche Erlaubnisverfahren, sondern stellt weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar. Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, kann auch eine Zulassung im Sinne des medienrechtlichen Regelverfahrens zu beantragen sein. Die jeweils örtlich zuständige Medienanstalt wird hier in jedem Einzelfall zeitnah und pragmatisch entscheiden und steht für Beratung zur Verfügung.
Zu den konkreten Anforderungen der Anzeige dieser Angebote stellen die Medienanstalten ein Merkblatt zur Verfügung. Ein Formular zur Anzeige eines solchen Live-Streams finden Sie untenstehend zum Download als ausfüllbares PDF-Dokument.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an info@medienanstalt-nrw.de.