BÜRGERMEDIENPREIS 2020 DER LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW
Ausschreibung
Die Landesanstalt für Medien NRW zeichnet zum 14. Mal mit dem Bürgermedienpreis 2020 herausragende Audioproduktionen und audiovisuelle Produktionen aus. Der Bürgermedienpreis 2020 wird in Kooperation mit NRWision durchgeführt. Gewinnerinnen und Gewinner sollen – angesichts von Corona – nach den Ferien in einer Serie bei NRWision präsentiert werden. Genaue Daten dazu werden noch bekanntgegeben.
Zum Wettbewerb:
Die Wettbewerbsproduktionen mussten im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 entweder im Bürgerfunk oder im Lernsender NRWision ausgestrahlt oder auf der Bürgermedienplattform NRWision veröffentlicht worden sein. Produktionen, die in einem von der Landesanstalt für Medien NRW lizenzierten Campusradio ausgestrahlt wurden, sind nicht zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.
Bei der Bewertung der Produktionen wurden insbesondere Kriterien wie „kreative Ideen“, „lokale Vielfalt“, „Informationsgehalt“ und „unterhaltsame Umsetzung“ berücksichtigt. Prämiert werden die jeweils besten Audioproduktionen und audiovisuellen Produktionen in drei Kategorien und beim Publikumspreis.
Kategorie 1: Meinungsstark
Bürgermedien sollen durch vielfältige Inhalte das publizistische Angebot ergänzen und zur Meinungsbildung beitragen. Sie sind (auch) die Plattform für Meinungsäußerungen in den elektronischen Medien, umgesetzt in selbstproduzierten Audio- oder Videoproduktionen. Die Formen können vielfältig sein: Feature, Dokumentation, Kurzfilm oder Hörspiel. Die Zutaten: eine kreative Idee, Sprachwitz, eine besondere Umsetzung oder auch Überraschungsmomente. Überraschen kann eine witzige Moderation, eine spannende Beschreibung, ein kluger Kommentar, ein facettenreiches Interview, eine meinungsstarke Geschichte mit Hintergrund – um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Es kann die besondere Machart, der andere Blick auf die Geschichte sein, die Neugier weckt, Vergnügen bereitet, das Herz rührt, die Sinne anspricht, uns fesselt und so der eigenen Meinung Nachdruck verleiht und dadurch die Meinung stärkt.
Kategorie 2: Nah dran – mein Ort, meine Geschichte
Geschichten aus der unmittelbaren Umgebung, über das eigene Hobby, Veranstaltungstipps oder recherchierte Hintergrundberichte aus der lokalen Kultur-, Politik- oder Sportszene – die Nähe zu ihrer Lebenswelt lässt Menschen zuhören und zusehen. Sie lässt die Menschen die Geschichten darüber auch anders erzählen als es Journalisten machen würden. Die persönliche Sichtweise kann einfließen, die eigene Meinung und Bewertung dargestellt werden und der Blick auf Verborgenes und Besonderes gelenkt werden. Mein Ort, meine Geschichte –mein Einblick in den lokalen Alltag, sachlich und anschaulich, nah dran.
Kategorie 3: Soziales Engagement
Menschen in Nordrhein-Westfalen investieren Engagement, Zeit und/oder Geld in ein Projekt, das einem guten Zweck dient: Sie helfen anderen. Ihr soziales Engagement beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit. Es kann in einer Umweltschutz-, Menschenrechts-, Tierschutz- oder anderen karitativen Organisation geleistet werden und ist mit einem konkreten praktischen Einsatz für die gemeinsamen Ziele verbunden. Es kann aber auch die Nachbarschaftshilfe sein, die Einzelne leisten, fern ab jeder Organisation. Beiträge über soziales Engagement in den Bürgermedien veranschaulichen das Handeln einzelner Menschen und Gruppen in einer besonderen Weise und rücken dadurch diese wertschätzend und würdigend in das Bewusstsein anderer Menschen. Das Handeln einzelner Menschen und Gruppen in einer besonderen Weise zu veranschaulichen und durch einen Beitrag zu würdigen steht im Fokus der Kategorie "Soziales Engagement".
Publikumspreis
Jede für den Bürgermedienpreis eingereichte Produktion konnte auch am Publikumspreis teilnehmen.
Preise
In jeder der drei Kategorien und beim Publikumspreis werden jeweils ein erster Preis für eine Audioproduktion und ein erster Preis für eine audiovisuelle Produktion verliehen. Die ersten Preise sind jeweils mit 1.000,00 € dotiert.
In den drei Kategorien „Meinungsstark“, „Nah Dran – mein Ort, meine Geschichte“ und „Soziales Engagement“ werden darüber hinaus je ein zweiter Preis für eine Audioproduktion und ein zweiter Preis für eine audiovisuelle Produktion vergeben. Die zweiten Preise sind jeweils mit 750,00 € dotiert.
Über die Vergabe der Preise in den drei Kategorien hat unter Ausschluss des Rechtsweges eine unabhängige Expertenjury entschieden, die von der Landesanstalt für Medien NRW einberufen wurde.
Beim Publikumspreis hat das Publikum durch ein Online-Voting entschieden.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Pro Kategorie kann je eine Audioproduktion sowie eine audiovisuelle Produktion eingereicht werden.
Anforderungen der Wettbewerbsbeiträge
Die Wettbewerbsbeiträge dürfen eine Gesamtlänge von 20 Minuten nicht überschreiten. Liegt die ursprüngliche Gesamtlänge des ausgestrahlten bzw. veröffentlichten Beitrags über 20 Minuten, so ist ein repräsentativer Zusammenschnitt/Ausschnitt einzureichen.
Anmeldung Audioproduktionen per Online-Formular
Die Anmeldung zum Wettbewerb Bürgermedienpreis muss online vorgenommen werden. Auf der Seite www.medienanstalt-nrw.de/buergermedienpreis2020 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wettbewerbsbeitrag einzureichen.
Sie müssen Ihre Audioproduktion als Wettbewerbsbeitrag im mp3-Format hochladen. Bitte beschriften Sie die Datei bitte wie folgt: Name-der-Gruppe_Titel-der-Sendung.mp3
Bei Produktionen, die im Bürgerfunk ausgestrahlt wurden, ist eine Kopie der vom Sender bestätigten Sendeanmeldung des ausgestrahlten Beitrages darüber hinaus hochzuladen (als PDF oder JPG). Bitte halten Sie auch hier die einheitliche Beschriftung ein: Name-der-Gruppe_Titel-der-Sendung
Anmeldung audiovisueller Produktionen per Online-Formular
Die Anmeldung zum Wettbewerb Bürgermedienpreis muss online vorgenommen werden. Auf der Seite www.medienanstalt-nrw.de/buergermedienpreis2020 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wettbewerbsbeitrag einzureichen.
Ihren Wettbewerbsbeitrag verlinken Sie bitte über die Mediathek von NRWision (www.nrwision.de oben rechts unter „Videosuche“ Sendung suchen und den entsprechenden Link kopieren).
Bestimmungen
Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der Landesanstalt für Medien NRW alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor Jury und Publikum überlassen. Außerdem hat die Landesanstalt für Medien NRW das Recht, diese im nicht gewerblichen Bereich, insbesondere anlässlich von Messen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu Beratungs- und Forschungszwecken und im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen. Der Landesanstalt für Medien NRW entstehen hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
Die Wettbewerbsbeiträge und Unterlagen können bis zum 27. Januar 2020, 12:00 Uhr unter der Internetadresse www.medienanstalt-nrw.de/buergermedienpreis2020 eingestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der Landesanstalt für Medien NRW nur im Zusammenhang mit dem Bürgermedienpreis 2020 genutzt werden. Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an buergermedienpreis@medienanstalt-nrw.de.