Programmbeobachtung und Programmbeschwerden

Privater Rundfunk (TV und Radio) unterliegt gesetzlich vorgeschriebenen Programmanforderungen. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Die Dezember-Ausgabe des Prüfreports gibt einen Überblick auf Schwerpunktthemen, die die Landesanstalt für Medien NRW in den vergangenen Monaten in besonderer Weise beschäftigt haben: Hassreden im Netz und Werbung in sozialen Netzwerken („Influencer-Marketing“). Außerdem gibt es eine Auswahl an Beschwerden aus den Bereichen Rundfunk, Hörfunk und Internet, die 2018 bei der Medienanstalt NRW eingegangen sind sowie eine Statistik, wie viele Beschwerden insgesamt bei der Landesanstalt für Medien NRW eingegangen sind.

Somit gibt diese Spezialausgabe des Prüfreports einen Überblick über die wesentlichen Themen, denen sich die Medienanstalt NRW im Rahmen ihrer im Landesmediengesetz definierten Aufsichtsfunktion im Jahr 2018 gewidmet hat. Die Landesanstalt für Medien NRW kommt damit auch ihrer Verpflichtung aus § 88 Abs. 4 LMG NRW nach, im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion Rundfunkprogramme und Telemedienangebote kontinuierlich zu beobachten und hierüber zu berichten.

Prüfreport Dezember 2018 - Link zum PDF