Qualifizierung im Hörfunkmarkt in NRW

Um Angebots- und Anbietervielfalt sowie Programmqualität im privaten Hörfunkmarkt in NRW sicherzustellen, unterstützt die LFM NRW die Aus- und Weiterbildung im lokalen, regionalen und landesweiten Hörfunk anteilig finanziell. 

Für die anteilige finanzielle Förderung der Volontärskurse sind Bewerbungen laufend möglich. 

Wir haben zu Beginn des Jahres 2024 das Verfahren für die Antragstellung auf Förderung im Hörfunkmarkt in NRW umgestellt. Hier finden Sie Informationen zum neuen Verfahren im Überblick: 

Ausgangslage: Warum stellen wir das Verfahren um?

Der Hörfunkmarkt ist wie alle Medienmärkte erheblich vom Prozess der digitalen Transformation betroffen.  Nicht zuletzt der Strukturprozess des Lokalfunks NRW hat deutlich gemacht, dass die aktuell größte Herausforderung die strategische, digitale Ausrichtung und die Diversifikation von Geschäftsmodellen ist, um zukünftig die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten und damit Vielfalt zu sichern. Insbesondere darauf soll die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2024 einzahlen. Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen einen Beitrag leisten, die Mitarbeitenden der lokal, regional und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogramme in NRW für diese Herausforderung zu befähigen bzw. weiterzuentwickeln.   

Das Fördergeld soll den lokal, regional und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogrammen in NRW zur Verfügung stehen. Formal antragsberechtigt sind die Servicegesellschaften und in den Fällen ohne Zugehörigkeit die Geschäftsführungen.   

Profitieren sollen von den geförderten Maßnahmen weiterhin feste und freie Mitarbeitende der Sender, wobei ausdrücklich neben redaktionellen Mitarbeitenden auch technisch und betriebswirtschaftlich tätige Mitarbeitende und Personal aus der Vermarktung adressiert werden sollen.  

Ziel der Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen ist ein nachhaltiger Effekt auf die lokale Vielfalt und die wirtschaftliche Tragfähigkeit im Audiomarkt in NRW. Dazu können in folgenden drei Kategorien Anträge eingereicht werden:  

  • Digitalstrategie  
  • Contentstrategie 
  • Vermarktungsstrategie  

Beantragt werden können Maßnahmen, die die Sender bei der Umsetzung der jeweils notwendigen Schritte dieser strategischen Prozesse unterstützen. An den Schnittstellen von Content, Distribution und Technologie sind viele Formate auch abseits klassischer Seminare denkbar. Gefördert werden sollen zum Beispiel auch Beratungen oder Analysen, wie Maßnahmen zur digitalen Contententwicklung, strategische Programmberatung, Zielgruppenanalysen, datengetriebene Vermarktung oder kooperative Rechercheprojekte.  

Die Servicegesellschaften bzw. Geschäftsführungen benennen jeweils eine Person (z. B. eine Chefredakteurin/einen Chefredakteur), die die Qualifizierungsmaßnahmen in den Senderverbünden koordiniert. In einer von der LFM NRW moderierten Lenkungsgruppe, die die bisherige AG Aus- und Fortbildung im Lokalfunk ablöst, kommen alle Weiterbildungskoordinatoren und -koordinatorinnen etwa zwei Mal jährlich zusammen, um Impulse für Maßnahmen und Best Practice-Beispiele auszutauschen. Die LFM NRW übernimmt wie bislang eine beratende Funktion und unterstützt in diesem Rahmen bei der Antragsgestaltung.   

Eine grafische Darstellung des neuen Verfahrens finden Sie am Ende der Seite. 

Die Anträge werden zu drei Zeitpunkten innerhalb des Jahres ausgewertet und bewilligt und nicht mehr kontinuierlich bearbeitet. Gewünscht ist die Beantragung eines Katalogs an Maßnahmen, die untereinander abgestimmt und aufeinander bezogen sind. Pro Antrag können maximal 10.000 EUR Fördergeld beantragt werden. Die LFM NRW behält sich vor, Maßnahmen abzulehnen oder nur in Teilen zu fördern. 

Der erste Zeitraum zur Einreichung der schriftlichen Anträge beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung, dem 27. Februar 2024. 

Für das Jahr 2024 können Anträge zu folgenden Fristen eingereicht werden: 

  • 2. April 2024  
  • 15. Juni 2024  
  • 1. Oktober 2024  

Damit wird eine Vergleichbarkeit der Vorhaben sowie eine sinnvolle Verteilung der Gelder erleichtert. 

Das Förderportal der LFM NRW bietet den Antragstellenden nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, die Anträge von der Einreichung über die Mittelanforderungen bis hin zum Verwendungsnachweis digital zu verwalten.  

Ein Musterformular für die Übersicht über die nötigen Daten und Dokumente gibt es hier.

Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: 
https://foerderungen.medienanstalt-nrw.de/ 

Anleitungen zum Fördertool finden Sie hier.

Bewertungskriterien

Die Anträge müssen eine klare strategische Zielrichtung erkennen lassen und nachvollziehbar darlegen, inwiefern die beantragten Maßnahmen zu einem geeigneten Kompetenzaufbau innerhalb des jeweiligen Senderverbunds beitragen. 

Im Einzelnen sind folgende Kriterien für die Entscheidung über eine Bewilligung ausschlaggebend: 

  • Kooperationsqualität: Wie ist die Organisations- und Entscheidungsstruktur für die Konzeptionierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im jeweiligen Senderverbund aufgebaut? Inwieweit tragen diese Strukturen dauerhaft und verlässlich dazu bei, den Austausch zwischen programmlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu stärken und Synergien in den Regionen zu nutzen? 
  • begründete Weiterbildungsstrategie: Welche drängenden aktuellen Herausforderungen werden adressiert und warum besteht Unterstützungsbedarf? Inwiefern unterstützen die Maßnahmen den digitalen Transformationsprozess mit Blick auf Content, Technologie und Vermarktung? Warum sind die Maßnahmen geeignet, Personal nachhaltig zu binden? 
  • realistische Zielvorgaben und Erfolgsmessung: Welche existierenden Probleme lösen die vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen? In welchen Feldern erhoffen Sie sich Kompetenzaufbau? Mit welchen Kenngrößen wird der Erfolg der Maßnahmen gemessen? 
  • nachhaltiger Kompetenzaufbau: Wie wird eine möglichst große Zahl an Teilnehmenden sichergestellt? Wie wird das Wissen in den beteiligten Sendern nach Abschluss der Maßnahme weitergegeben und langfristig verankert? Welche nachhaltige Wirkung hat die Umsetzung auf redaktionelle Strukturen? Wie kann diese nachgewiesen werden? 
  • wirtschaftliche Kostenplanung inklusive eines Eigenanteils von mindestens 20 Prozent: Ist die Gesamtfinanzierung und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert? Ist der Antragstellende in der Lage, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen? 
  • Qualifikation der am Projekt beteiligten Dienstleister: Wie wird über den Auswahlprozess der Dienstleister sichergestellt, dass die Beteiligten über entsprechende Erfahrung und Kompetenz zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen? Wird wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln verfahren? 

Kontakt

Bitte kommen Sie insbesondere in der Übergangszeit mit allen Fragen auf uns zu. Wir unterstützen Sie gerne frühzeitig bei der Umsetzung der erforderlichen Strukturen und Planung der Weiterbildungsstrategie. 

Folgende Ansprechpartnerinnen stehen zur Verfügung: 

LOUISA SCHÜCKENS 
T  + 49 211 77007-219 
louisa.schueckens@medienanstalt-nrw.de 

HANNA JO VOM HOFE 
T  + 49 211 77007-197  
hannajo.vomhofe@medienanstalt-nrw.de