Die Ausschreibung
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausschreibung zum diesjährigen Audiopreis.
Die Landesanstalt für Medien NRW vergibt in diesem Jahr zum dritten Mal den Audiopreis. Mit dem Audiopreis wollen wir unsere Wertschätzung für herausragende Leistungen der Autorinnen und Autoren sowie Produzentinnen und Produzenten von Audio-Inhalten aus NRW zum Ausdruck bringen. Im Fokus steht dabei weiterhin der private Hörfunk in Nordrhein-Westfalen. Zudem steht der Audiopreis einer erweiterten Zielgruppe offen, um die Vielfalt an hochwertigen Audio-Produktionen in NRW zu würdigen. So können auch freie Produktionen, Podcasts oder Social-Media-Angebote für den Preis eingereicht werden. Das Ziel des Audiopreises ist es, neue Wege und publizistische Qualität bzw. Qualität und Innovation in der Werbung zu fördern. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden mit einem Geldpreis in Höhe von jeweils 2.500 € ausgezeichnet.
Die Einsendungen sowie erforderlichen Informationen (Online-Formular) waren bis zum 27. Juni 2022 um 12 Uhr hochzuladen und einzustellen.
Bei Fragen zum Audiopreis 2022 schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an:
audiopreis@medienanstalt-nrw.de
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind fest angestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Chefredakteurinnen und Chefredakteure der lizenzierten privaten Radios in NRW
sowie anderer privater Anbieter von Audio-Medien mit Sitz in NRW, einschließlich
Anbieter von kommerziellen und nicht-kommerziellen Podcasts. Ausgeschlossen sind
Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Für die Preise „Werbekampagne: Einzelspot oder Serie“ sowie „Promotion“ sind
Produzenten und Produzentinnen sowie Autoren und Autorinnen von Werbeformaten
aus NRW teilnahmeberechtigt. Dazu zählen ausdrücklich auch Podcasts, sofern sie
werbliche Elemente wie die Einbindung eines Kunden aufweisen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Audiopreis 2022 ist, dass die Einsendungen
im Zeitraum zwischen dem 1. August 2021 und dem 27. Juni 2022 als Erstsendung/
Premiere ausgestrahlt/veröffentlicht worden sind.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann max. vier Beiträge einreichen, wobei
derselbe Beitrag nur einmal eingereicht werden darf.
Einzureichende Unterlagen
- Beiträge mit An- und Ab-Moderation (sofern zutreffend, ggf. schriftlich). Nach Art und Umfang können neben den Audio-Dateien zudem crossmediale Beiträge u. a. mit Videos, Fotos etc. eingereicht werden. Bei Formaten von über 10 Minuten bitten wir, zusätzlich zum Beitrag in voller Länge, um einen Zusammenschnitt von bis zu 10 Minuten.
- Für Werbebeiträge sind Audio-Dateien des Einzelspots bzw. der verschiedenen Spots einer Serie (insgesamt maximal drei Einzelbeiträge) sowie weitere Unterlagen zur Projektbeschreibung & -durchführung einzureichen. Bei Promotions und Podcasts mit werblichen Elementen wird gebeten, ausschließlich die werberelevanten Ausschnitte, ggf. als Zusammenschnitt von bis zu 10 Minuten, einzureichen.
- In der Kategorie „Recherche“ sollen neben der Audio-Datei auch Unterlagen/Informationen zu Art und Umfang der Rechercheleistung eingereicht werden. Themen und Formen der Berichterstattung sind offen.
- Das der Ausschreibung verlinkte ausgefüllte Online-Formular.
Einsendungen & Einsendefrist
Die Einsendungen zum Audiopreis 2022 müssen unter www.medienanstalt-nrw.de/audiopreis eingereicht werden.
Bitte füllen Sie das dafür vorgesehene Online-Formular mit den entsprechenden Angaben zur Einsendung aus. Jede Einsendung muss mit einem eigenen Online-Formular gesondert eingereicht werden. Die Dateien der Einsendung sind einer der ausgeschriebenen Kategorien zuzuordnen und entsprechend zu benennen. Weiterhin bitten wir alle Einsenderinnen und Einsender, mit der Einreichung eines Beitrages ein Foto des/der Beteiligten in einer qualitativen Auflösung mit hochzuladen. Die Fotos sind u. a. für eine Veröffentlichung der Nominierten bzw. Preisträgerinnen und Preisträger auf der Internetseite der LFM NRW vorgesehen. Mit der Einreichung des Fotos erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im beschriebenen Umfang. Bitte achten Sie darauf, dass alle an dem Beitrag beteiligten Kolleginnen und Kollegen namentlich bei der Einreichung aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre übrigen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vergabe des Audiopreises 2022 auf Grundlage des Art. 6 (1) lit e) verarbeitet werden. Empfänger außerhalb der LFM NRW sind die oben genannten Jurymitglieder. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre.
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@medienanstalt-nrw.de wenden oder informieren sich auf unserer Webseite unter www.medienanstalt-nrw.de/datenschutzerklaerung.html.
Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der Landesanstalt für Medien NRW die erforderlichen Nutzungsrechte für die Vorführung der eingereichten Beiträge vor Jury und Publikum übertragen. Außerdem hat die LFM NRW das Recht, die Beiträge im nichtgewerblichen Bereich, insbesondere anlässlich von Messen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu Beratungs- und Forschungszwecken sowie im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen und gegebenenfalls (zum Beispiel durch Kürzungen) zu bearbeiten. Die Landesanstalt für Medien NRW wird die Urheber kenntlich machen. Im Übrigen entstehen der Landesanstalt für Medien NRW hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
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