Archivierte Ausschreibungen

Ausschreibungen in den Bürgermedien

Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für einen bundesweiten Versorgungsbedarf an private Anbieter

Hiermit gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gemäß § 51 a Abs. 2, § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) i. V. m. § 12 Abs. 2 der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag in Abstimmung mit den anderen deutschen Landesmedienanstalten aufgrund des Beschlusses der ZAK vom 15. Dezember 2009 die nachstehende Ausschreibung bekannt. 

Förderung der Weiterqualifizierung von Journalisten

Die LfM hat die Aufgabe, Vielfalt und Partizipation insbesondere im lokalen und regionalen Raum zu fördern (vgl. § 88 Abs. 8 LMG NRW). Zu diesem Zweck wurde die „Stiftung Vielfalt und Partizipation“ als gemeinnützige GmbH gegründet. Zu den Aufgaben der Stiftung gehört es laut ihrer Satzung u. a., die bedarfsgerechte Weiterentwicklung journalistischer Aus- und Weiterbildung zu fördern.

„Internet-ABC“: Projektdurchführung und Redaktionsleitung der Internet-Plattform www.internet-abc.de

Das Internet-ABC versteht sich als Ratgeber im Netz und bietet konkrete Hilfestellungen und

Informationen über den sicheren Umgang mit dem Internet an. Die werbefreie Plattform

richtet sich an Kinder von fünf bis zwölf Jahren, Eltern und Pädagogen. Sie alle finden dort

zielgruppenspezifisch aufbereitetes Basiswissen über das Internet.

Herausgeber des Webportals www.internet-abc.de ist der gemeinnützige Verein Internet ABC,

dem die 14 Landesmedienanstalten aus Deutschland angehören.


Der Verein macht folgendes bekannt:

Projektdurchführung und Redaktionsleitung der Internetplattform www.internet-abc.de

Konzeptionelle, redaktionelle, gestalterische und technische Pflege und Weiterentwicklung des Projektes „Handysektor“

Das Projekt „Handysektor“ ist ein Medienkompetenzprojekt, das von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und dem Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs) – eine Kooperation der Landesmedienanstalten in RheinlandPfalz und Baden-Württemberg – beauftragt wird. Im Mittelpunkt des Projektes steht die  Internetseite www.handysektor.de, ein werbefreies Informationsangebot für Jugendliche. Ziel des Handysektors ist es, jugendliche Nutzerinnen und Nutzer für Gefährdungspotentiale der Handynutzung und der mobilen Onlinenutzung zu sensibilisieren, Nutzungspotentiale aufzuzeigen und ihre Medienkompetenz im Umgang mit Mobilkommunikation zu stärken.

DAB+ in Nordrhein-Westfalen, Call for Interest

  • Landesweite, regionale und lokale Bedarfe
  • Veranstalter von Hörfunkprogrammen und Telemedien
  • Einzelzuweisungen und/oder Plattformbetrieb

Wie hoch ist das Interesse von Hörfunkveranstaltern am neuen digitalen Radiostandard DAB+ in Nordrhein-Westfalen? Um dies herauszufinden, hat sich die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) zwischen dem 13. August und 24. September 2015 mit einer sog. Bedarfsabfrage an private Radioveranstalter und an Plattform- und Telemedienanbieter gewendet. Dabei hat die LfM sowohl landesweite als auch regionale und lokale Anbieter an gesprochen. 

Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die landesweite digitale terrestrische Verbreitung bzw. Weiterverbreitung eines Fernsehprogramms bzw. eines vergleichbaren Telemediums im DVB-T-Standard

Gemäß § 15 Abs. 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die nachstehende Ausschreibung bekannt.

Die Antragsfrist beginnt am 07.04.2014 und endet am 11.06.2014, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragsstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

Zuweisung analoger terrestrischer Übertragungskapazitäten (UKW) für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk

Gemäß § 15 Abs. 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die nachstehende Ausschreibung bekannt.

Die Antragsfrist beginnt am 06.02.2014 und endet am 28.04.2014, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragsstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

Zuweisung von Übertragungskapazitäten für die landesweite digitale terrestrische Verbreitung bzw. Weiterverbreitung eines Fernsehprogramms bzw. eines vergleichbaren Telemediums im DVB-T-Standard

Gemäß § 15 Abs. 1 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die nachstehende Ausschreibung bekannt.

Die Antragsfrist beginnt am 17.09.2013 und endet am 19.11.2013, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragsstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk in digitaler Technik (DAB+) in einem Pilotversuch

Hiermit gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) bekannt, dass zur Durchführung eines bis zum 31.07.2014 befristeten Pilotversuchs gem. §§ 30, 28 i. V. m. 10b LMG NRW der LfM ab sofort in einem landesweiten Multiplex im Frequenzblock 11D

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zur landesweiten programmlichen Nutzung für Hörfunk in digitaler Technik (DAB+) zur Verfügung stehen.

Die Antragsfrist beginnt am 23.04.2012 und endet am 25.06.2012, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist).

Zulassung eines lokalen Hörfunkprogramms im Verbreitungsgebiet Städteregion Aachen / Zulassung eines Rahmenprogramms im Verbreitungsgebiet Städteregion Aachen

Gemäß § 58 Absatz 2 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) i. V. m. der Zweiten Satzung zur Änderung der Dritten Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR) zur Festlegung von Verbreitungsgebieten für lokalen Hörfunk – 2. Änderungssatzung – gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) die nachstehenden Ausschreibungen bekannt.

Die Antragsfrist beginnt jeweils am 30. Juni 2010 und endet am 31. August 2010, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

Amtliche Bekanntmachung des Länderausschusses für die Zulassung von Satellitenfernsehveranstaltern nach dem Satellitenfernseh-Staatsvertrag

Die Freie Hansestadt Bremen, das Land Hessen, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages vom 31. August 1991 (GV. NW. 1991 S. 408) durch den Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag – SaStV –) die Vergabe und Nutzung von Kanälen auf nach internationalem Fernmelderecht zur Verfügung stehenden Satelliten gemeinsam geregelt.

Nachdem die bisherigen Inhaber der Zulassung, die Vox Film- und Fernseh GmbH & Co KG und die dctp Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH, denen die Zulassung mit Bescheid des Länderausschusses vom 20.12.1991 erteilt und in Folge mehrfach verlängert wurde, nicht gemeinsam eine weitere Verlängerung beantragen werden, wird die Zulassung gemäß dem Satellitenfernseh-Staatsvertrag für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 neu ausgeschrieben.

Gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 2 SaStV wird die Frist zur Stellung von Anträgen auf Zulassung auf den 31. Mai 2010, 12.00 Uhr festgesetzt (Ausschlussfrist). Maßgeblich für die fristgerechte Antragstellung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

Zuweisung von drahtlosen Übertragungskapazitäten für einen bundesweiten Versorgungsbedarf an private Anbieter

Hiermit gibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) gemäß § 51 a Abs. 2, § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) i. V. m. § 12 Abs. 2 der Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag in Abstimmung mit den anderen deutschen Landesmedienanstalten aufgrund des Beschlusses der ZAK vom 15. Dezember 2009 die nachstehende Ausschreibung bekannt.

Die Antragsfrist beginnt am 22. Januar 2010, 00.00 Uhr und endet am 12. März 2010, 12.00 Uhr.

UKW-Frequenz in Pulheim

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) schreibt eine analoge terrestrische Übertragungskapazität für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk für Pulheim (Rhein-Erft-Kreis) aus. Dies hat die LfM am 3. Dezember 2008 bekannt gegeben.

Für die terrestrische Verbreitung bzw. Weiterverbreitung von privatem Hörfunk steht der LfM die Frequenz Pulheim 92,0 MHz, 50 W, ND, 37 m [Heffmax] ab sofort zur Verfügung.

Die Antragsfrist beginnt am 4. Dezember 2008 und endet am 5. Februar 2009, 12.00 Uhr.

Ausschreibung UKW-Frequenz für Köln

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) schreibt eine analoge terrestrische Übertragungskapazität für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk für den Innenstadtbereich von Köln aus.

Die UKW-Frequenz Köln 101,7 MHz, 30 W, ND, 94 m [Heffmax] steht ab sofort zur Verfügung. Der Text der förmlichen Bekanntgabe ist im Ministerialblatt des Landes NRW (MBl. NRW. 2007 S. 798) abrufbar.

Die Antragsfrist beginnt am 5. Dezember 2007 und endet am 7. Februar 2008, 12.00 Uhr.

Handy-TV im DVB-H-Standard: Ausschreibung für Pilotprojekt

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat das Ausschreibungsverfahren für das Handy-TV im sog. DVB-H-Standard eröffnet. Damit soll ein länderübergreifendes Pilotprojekt ermöglicht werden.

DVB-H steht für Digital Video Broadcasting Handheld und ist ein international standardisiertes Übertragungsverfahren, das Fernsehen, Hörfunk und Telemedien auf mobilen Empfangsgeräten ermöglicht. Mit dem DVB-H-Standard können ca. 16 Programmplätze mit TV-, Hörfunk- und Telemedienangeboten verbreitet werden.

Die Landesmedienanstalten in Deutschland werden hierbei in einem koordinierten Verfahren das Konzept auswählen, das am besten geeignet erscheint, die Projektziele zu verwirklichen. Wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, ist ein Start des Projekts im Frühjahr 2008 möglich.

Die Ausschreibung der LfM läuft bis zum 30. April 2007. Die entsprechende Bekanntmachung ist am 16. März 2007 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden.

Ausschreibung digitale Dienste im DAB-/DMB-Standard

Voraussetzungen und Verfahren für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für digitale terrestrische Rundfunkdienste im DAB-/DMB-Standard in WM-Austragungsorten, Großstädten und im Bereich der wichtigsten Autobahnen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes.