Wir sind die Landesanstalt für Medien NRW

Wir, die Landesanstalt für Medien NRW, sind eine öffentliche Einrichtung. Unsere Aufgaben sind es, Freiheit in den Medien zu schützen, Meinungsfreiheit zu ermöglichen, Vielfalt zu fördern und Recht zu sichern. Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wird unsere Arbeit durch einen Teil des Rundfunkbeitrages finanziert. Damit sind wir staatsfern und wirtschaftlich unabhängig organisiert.

Teil der Medienanstalten

Unter der Dachmarke die medienanstalten arbeiten die 14 Landesmedienanstalten bei zentralen Aufgaben und Projekten zusammen. So ist gewährleistet, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen. Die Landesmedienanstalten arbeiten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages und außerdem auf der des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, der Landesmediengesetze und der AVMD-Richtlinie. Sämtliche gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.


Die Landesanstalt für Medien NRW wurde im Jahre 1987 auf der Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) vom 23. Januar 1987 gegründet. Damals hieß sie „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR)“ und hatte ihren Sitz auch schon in Düsseldorf. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz (LMG NRW) in Kraft, das u. a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt seitdem die Bezeichnung „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)“ bzw. seit Juli 2018 „Landesanstalt für Medien NRW“.

Heute sitzt die Landesanstalt für Medien NRW im Düsseldorfer Medienhafen und beschäftigt rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Drittel davon arbeitet im Teilzeitmodell und das Durchschnittsalter liegt bei ca. 41 Jahren.

Die Arbeit der Landesanstalt für Medien NRW richtet sich immer danach aus, die Menschenwürde, die Jugend, die Nutzerinnen und Nutzer und die Vielfalt in den Medien zu schützen. Dabei sind wir der Meinungsfreiheit verpflichtet.

Direktor

Dr. Tobias Schmid

0211 / 7 70 07 - 137

Biografie

Vorsitzender der Medienkommission

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp

0211 / 7 70 07 - 160

Leiterin Medienorien­tierung

Mechthild Appelhoff

0211 / 7 70 07 - 203

Leiter Verwaltung

Michael Dimitrov

0211 / 7 70 07 - 157

Leiterin Kommunikation

Sabrina Nennstiel

0211 / 7 70 07 - 116

Stellvertretende Direktorin

Dr. Petra Gerlach
Leiterin Medienpolitik und Innovation

0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Büro des Direktors und strategische Steuerung

Marie-Franca Hesse

0211 / 7 70 07 - 137

Leiter Gremienbüro

Thomas Fritz

0211 / 7 70 07 - 160

Leiterin Journalismus Lab

Simone Jost-Westendorf

0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Medienpolitik und Forschung

Dr. Meike Isenberg

0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Recht und Justiziarin

Dr. Laura Braam

0211 / 7 70 07 - 191

ORGANISATION DER LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW

MEDIENREGULIERUNG IN DEUTSCHLAND

In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkprogrammen. Private Programme finanzieren sich vor allem durch Werbung, während die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF Geld aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. Auch die Aufsicht von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist unterschiedlich geregelt. Die Medienanstalten sind ausschließlich Ansprechpartner für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden intern durch ihre Rundfunkräte beaufsichtigt.

Dabei ist Rundfunk in Deutschland laut Grundgesetz außerdem Ländersache und das gilt entsprechend auch für die Aufsicht über den Rundfunk. Daher gibt es 14 Landesmedienanstalten, also in fast jedem Bundesland eine. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben jeweils eine gemeinsame Medienanstalt.
 

Was ist also unsere Aufgabe?

Medienorientierung

Medienregulierung

Medienpolitik und -ökonomie

Journalismusförderung