Die Initiative "Verfolgen statt nur Löschen"

Rechtsdurchsetzung im Netz

Die Werte unserer Gesellschaft gelten innerhalb des Internets genauso wie außerhalb. Daher können auch im Netz keine rechtsfreien Räume zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich auch die Initiative Verfolgen statt nur Löschen dem Schutz von Freiheit und Demokratie im Netz verschrieben. Sie wurde 2017 - damals als erste Initiative dieser Art -  gestartet und vereint Vertreterinnen und Vertreter von Medienaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern. Ziel ist es, eine Rechtsdurchsetzung im Internet zu erleichtern und so ein deutliches Zeichen gegen Recht- und Rücksichtslosigkeit im Netz zu setzen. Dazu kooperiert die Landesanstalt für Medien NRW mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), eingerichtet bei der Staatsanwaltschaft Köln, dem Landeskriminalamt NRW und den Medienhäusern Mediengruppe RTL Deutschland, Rheinische Post und Westdeutschem Rundfunk.

Seit Januar 2019 sind außerdem der Kölner Stadt-Anzeiger, der Express, die Deutsche Welle und der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., seit März 2020 Deutschlandradio Mitglieder der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“.

Auch im Jahr 2021 baut sich die Initiative weiter aus. Seit Februar 2021 zählen dreizehn weitere Medienhäuser zu den Unterstützern. Diese sind Aschendorff Medien (Westfälische Nachrichten), Der Patriot, Die Glocke, Emsdettener Volkszeitung, Hellweger Anzeiger, General-Anzeiger Bonn, Medienhaus Aachen, Münsterländische Volkszeitung, Recklinghäuser Zeitung, Remscheider General-Anzeiger, Solinger Tageblatt, Siegener Zeitung, Westdeutsche Zeitung. Im November 2021 ist der Verein youthprotect e.V. Mitglied geworden. Auch im Jahr 2022 haben sich der Initiative weitere Mitglieder angeschlossen. Seit Februar 2022 ist der Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V. (VLR) Mitglied in der AG.  Auch der Deutsche Journalisten-Verband Landesverband NRW e.V. (DJV-NRW) zählt seit Mai 2022 zu den Unterstützern des Projekts.


Zudem wird auch die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt ausgebaut, das in den nächsten Monaten Anzeigen aus dem Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ bearbeiten wird.

Die Herausforderung: Nur Löschen reicht nicht. 

Die Herausforderung im Umgang mit Hassrede im Internet besteht für die Medienhäuser darin, dass sie sich aufgrund der erhöhten Anzahl von Hasskommentaren und ihres Haftungsrisikos für Kommentare auf den eigenen Internetseiten gezwungen sehen, unzulässige Kommentare ihrer Nutzer zu löschen. Alternativ bleibt den Redaktionen nur die Option, die Kommentarfunktion abzuschalten oder vorsorglich ganze Themenblöcke zu vermeiden. Rechtliche Schritte werden jedoch aufgrund des aufwändigen Prozedere nur selten ergriffen. Dies führt zwar dazu, dass die zum Teil strafrechtlich relevanten Inhalte nicht mehr öffentlich einsehbar sind, eine Rückmeldung an den Verfasser der Hasspostings bleibt jedoch aus. Die fehlende Sanktionierung einer strafbaren Äußerung führt vielmehr dazu, dass sich ein eventuell bestehender Eindruck des Verfassers von „System- und Lügenpresse“ sogar weiter verstärkt, weil strafbare Äußerungen mitunter als zulässige eigene Meinung missverstanden werden. Hier greift der Ansatz von Verfolgen statt nur Löschen: Indem angezeigte Inhalte sorgfältig juristisch geprüft und Meinungsäußerungen von strafbaren Aussagen abgegrenzt werden, gewinnen Unternehmen an Rechtssicherheit und die Meinungsvielfalt im Internet wird geschützt.

Die Lösung: Konsequente Sanktionierung mit generalpräventiver Wirkung

Das Bestreben der Arbeitsgruppe ist es daher, den teilnehmenden Medienunternehmen klare Ansprechpartner und effiziente Verfahrensabläufe bei der Anzeigenerstellung zur Verfügung zu stellen und den Prozess insgesamt zu vereinfachen. Die Landesanstalt für Medien NRW hat zu diesem Zweck eine Musteranzeige für die Medienhäuser entwickelt und bietet zusammen mit der ZAC NRW Rechtsschulungen für Redaktionen an. So können die Strafverfolgungsbehörden die Fälle sorgfältig strafrechtlich prüfen und im Falle einer Rechtsverletzung verfolgen. Mittelfristiges Ziel der Initiative ist es, durch die konsequente Sanktionierung von Rechtsverstößen eine generalpräventive Wirkung zu erzielen. Um diesen Effekt zu vergrößern, sollen Präzedenzfälle und Verurteilungen außerdem öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
 

951 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet

430 Beschuldigte ermittelt

53

Anklagen bzw. Anträge auf Erlass eines Strafbefehls eingeleitet

41

rechtskräftige Verurteilungen ausgesprochen



Außerdem arbeitet die Landesanstalt für Medien NRW gemeinsam mit ihren Schwesteranstalten erfolgreich mit dem Bundeskriminalamt und der dort eingerichteten Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zusammen. Mit dem KI-Aufsichts-Tool „KIVI“ gelingt es der Medienaufsicht, rechtswidrige Inhalte im Netz gezielt aufzuspüren. Nach fachlicher juristischer Prüfung werden diese an die ZMI übermittelt und nach Beweissicherung durch die Medienanstalten gelöscht.

1171 Meldungen der LFM NRW


gingen innerhalb dieser Kooperation direkt an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte des BKA


Pressemitteilungen und Positionen

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„Verfolgen statt nur Löschen“ – Justiz, Medienaufsicht und Unternehmen in NRW setzen auf Kooperation zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet