29.01.2019

Unitymedia vs. DLR?

Informationen zur Frage, warum die Programme des Deutschlandradio nicht mehr im Kabelnetz empfangbar sind

Die Landesanstalt für Medien NRW ist in den Vorgang nicht eingebunden. Unitymedia hat uns aber über den Sachverhalt informiert.

Zur Erläuterung:

Vom Prinzip her haben die Programme des Deutschlandradio/Deutschlandfunk einen sog. Must-Carry-Status und sind vorrangig in das Kabelnetz einzuspeisen. Allerdings hat der BGH festgestellt, dass die Einspeisung zu angemessenen Bedingungen erfolgen soll. Darüber müssen sich die Beteiligten, also Netzbetreiber und Veranstalter, verständigen.

Vor diesem Hintergrund hatten sich die ARD und das ZDF mit den Kabelnetzbetreibern, u.a. Unitymedia, geeinigt und entsprechende Verträge geschlossen, das Deutschlandradio (DLR) aber nicht. Das DLR hat im Sommer 2018 den Vertrag über die Verbreitung zum Ende des Jahres gekündigt. Daraufhin hat Unitymedia die „Ausspeisung“ der Programme für 2019 angekündigt und jetzt vollzogen.

Wir bemühen uns derzeit darum, dass die Beteiligten wieder Verhandlungen aufnehmen, so dass es zur Klärung der Entgeltfrage und der Wiedereinspeisung der Programme im Interesse der Hörerinnen und Hörer kommt.

Die Programme des Deutschlandradio sind über DAB+ und oft auch über UKW weiterhin empfangbar. Deutschlandfunk/Deutschlandradio bieten außerdem mehrere Live-Streams zum Mithören der laufenden Programme an:
https://www.deutschlandfunk.de/unsere-live-streams.2396.de.html